Die Landesarbeitsgemeinschaft Phase-F NRW ist ein Zusammenschluss von Fachpflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen in NRW, deren Aufgabe in der längerfristigen und ambulanten Betreuung von Schwer- und Schwerst- Schädel- Hirnverletzten besteht.
Inhaltlich steht die Schaffung und Weiterentwicklung allgemeinverbindlicher, landeseinheitlicher Standards in der Versorgung Schwer- und Schwerst-Schädel-Hirnverletzter ganz im Vordergrund. Die Betroffenen haben Anspruch auf eine umfassende Versorgung, welche die aktivierende Grund- und Behandlungspflege, medizinisch-therapeutische sowie alle erforderlichen Wiedereingliederungshilfen umfasst.
Ein solch breit angelegtes Versorgungsangebot von stationären und ambulanten Unterstützungsleistungen kann nur durch die Schaffung einer landeseinheitlichen Sonderregelung erreicht werden. Als eine der wesentlichen Grundlagen gilt hier der in der Pflegeversicherung verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“.
Aktualisierung: 18.01.2012